Allgemeine Geschäftsbedingungen C&N Events / DJ NoG


§1 Geltungsbereich

Die AGB von DJ NoG / C&N Events (im folgenden als Dienstleister bezeichnet), vertreten durch Normen Geissert, Paul Münch Str.41, 67304 Eisenberg, gelten für alle Buchungen des DJ und alle beauftragten Dienstleistungen wie Marketing, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung.

Sollten AGB’s des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragraphen der AGBs des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert, von beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.

§2 Gage und Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag/ Kostenvoranschlag und enthält alle vereinbarten Leistungen. Der im Vertrag notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.

Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An- und Abfahrt, Aufbau des vereinbarten Equipment (Ton- und Lichtanlage). Bei einem gesamten Reiseweg über 250km können zudem Kosten für eine Übernachtung nach Absprache anfallen.

Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  • 1. Barzahlung im direkten Anschluss an die Veranstaltung.
  • 2. Paypal Gebührenfrei per "Geld an Familie & Freunde" (Konto:[email protected])
  • 3. Bargeldlose Überweisung (Bankverbindung siehe Vertrag/Kostenvoranschlag)

Bargeldlose Zahlungen müssen nach der Veranstaltung innerhalb einer Frist von maximal 5 Tagen mit Paypal-Beleg oder  Überweisungsbeleg glaubhaft nachgewiesen werden.

Die Gage ist bei Auftritten mit Beendigung der Veranstaltung fällig. 
Mit Ablauf der Frist kommt der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug. Hierfür gelten uneingeschränkt die Regelungen des BGB.
Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.

§3 Vertragsrücktritt

Ein Vertragsrücktritt durch den Veranstalter ist vor Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • Rücktritt bis 1 Tag vor Veranstaltung: 25% der vereinbarten Gage, mindestens jedoch 150,- Euro
  • Rücktritt bis zum Beginn der Veranstaltung: Vergütung der entstanden Kosten und Aufwendungen plus 50,- Euro Stornogebühr.
  • Durch "Covid 19" belegbare nicht durchführbare Veranstaltungen: Kostenfrei 

Bei Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund kann nach Ermessen des Dienstleisters von diesen Regelungen abgewichen werden.

Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige Gründe (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.

Die Konventionalstrafe entfällt bei Stellung der technischen Ausrüstung mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Der Veranstalter erhält zudem 2% Preisnachlass auf die vereinbarte Gage.

§4 Haftung

Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist. DJ NoG / C&N Events ist in besitz einer gültigen Betriebshaftpflicht.

Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Marktwert der eingesetzten Technik beschränkt.

§5 GEMA

Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der Dienstleister versichert, dass die eingesetzten digitalen Mediadateien gemäß VR-Ö ordnungsgemäß lizensiert sind (unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit dieses GEMA-Tarifes). Der Veranstalter informiert sich selbständig über Meldepflichten seiner Veranstaltung. Private, geschlossene Veranstaltungen sind in der Regel von der GEMA befreit.

§6 Sonstiges

Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil. 
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipment stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt. 

§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Eisenberg/Pfalz.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Veranstalter mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kaiserslautern/Rockenhausen. Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwingend erforderlich.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. 


 

Eisenberg 01.12.2005 

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